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Baumschutz auf Baustellen

#Subline Schutz

Baum- und Wurzelschutz

Gerade bei Baumassnahmen kommt dem Baumschutz eine besondere Bedeutung zu, denn oft kommt es dabei zu Schädigungen des Baumbestandes. Wenn Grabungen oder Bauarbeiten im Wurzel- oder Kronenbereich eines Baumes nicht zu Vermeiden sind, sollten darum rechtzeitig Schutzvorkehrungen getroffen werden. Mit den richtigen Massnahmen und einer sorgfältiger Betreuung können Bäume während der Bauarbeiten bestmöglichst geschont werden und diese meist unbeschadet überstehen. Wir beraten Sie über die zu treffenden Massnahmen und erstellen in Absprache mit Bauunternehmen und Behörden ein geeignetes Baumschutzkonzept.

Baumkronen mit ihren Ästen, Zweigen und Blättern sind für die Pflanze lebenswichtig. Ein Rückschnitt kann nur beschränktvorgenommen werden, ohne den Baum nachhaltig zu schädigen.

Durch Abgrabungen oder Aufschüttungen können Wurzeln beschädigt werden, was Verletzungen verursachen und bis zum Absterben eines Baumes führen kann.


Infolge von unbemerkten Verletzungen können Pilze in die Wurzeln eindringen und den den Baum von innen her schädigen. Dies führt dazu, dass die Stabilität des Baumes nicht mehr gewährleistet ist. Oft kommt es zum Absterben des Baumes. Die Schäden werden oft erst Jahre nach der Bautätigkeit sichtbar. Solche Bäume müssen regelmässig kontrolliert und intensiv gepflegt werden, damit die Sicherheit für Personen und Verkehr weiter gewährleistet werden kann. Diese Massnahmen führen zu hohen Kosten. Verantwortlich für die Sicherheit von Bäumen sind die Baumeigentümer.

Schäden können verhindert werden, wenn man rechtzeitig Vorkehrungen zum Baumschutz auf der Baustelle trifft.

Ein angemessenes Baumschutzkonzept dient als Grundlage um Schäden an geschützten Bäumen zu vermeiden.

Im Kanton Basel-Stadt wurde im Jahr 1980 ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung des Baumbestandes erlassen, das Baumschutzgesetz. Es hat zum Ziel, den Baumbestand des Kantons im Interesse der Qualität des Lebensraumes, insbesondere der Wohnlichkeit, zu erhalten und möglichst zu vermehren. Falls bei einem Baubegehren geschützte Bäume, auch Alleebäume (besonders bei Trottoirüberfahrten) oder Nachbarbäume tangiert werden, sind die betreffenden Bäume in einem Baumbestandesplan festzuhalten.